Im Januar 2012 beginnt die Pilotphase für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Sozialversicherung. Nach dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in der Sozialversicherung die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) eingeführt. Das Verfahren sieht die Annahme der zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV notwendigen Arbeitgeberdaten im elektronischen Verfahren vor. Die Einzelheiten des Verfahrens werden in Grundsätzen der Deutschen Rentenversicherung Bund geregelt. Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung durch das Bundesarbeitsministerium, das die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anhören muss.
Die Übersendung der Daten soll dem Arbeitgeber medienbruchfrei im online-Verfahren unter Nutzung des eXTra-Verfahrens (einheitliches XML-basiertes Transportverfahren) ermöglicht werden, das bereits in weiteren Verfahren innerhalb der Sozialversicherung (z. B. Sofortmeldung) verwendet wird.
In der Folge sollen die Daten des Arbeitgebers durch den Betriebsprüfer mittels einer Auswertungssoftware analysiert sowie auf Plausibilität und Richtigkeit der Beitragsbe- und -abrechnung überprüft werden. Die Ergebnisse der Auswertungen werden durch den Prüfer gemeinsam mit dem Arbeitgeber bzw. Steuerberater besprochen.
Aktuelle Informationen finden Sie hier.
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