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Archive for the ‘Allgemein’ Category

Digitale Betriebsprüfung für Sozialversicherungsmeldungen

Im Januar 2012 beginnt die Pilotphase für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Sozialversicherung. Nach dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in der Sozialversicherung die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) eingeführt. Das Verfahren sieht die Annahme der zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV notwendigen Arbeitgeberdaten im elektronischen Verfahren vor. Die Einzelheiten des Verfahrens werden in Grundsätzen der Deutschen Rentenversicherung Bund geregelt. Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung durch das Bundesarbeitsministerium, das die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anhören muss.

Die Übersendung der Daten soll dem Arbeitgeber medienbruchfrei im online-Verfahren unter Nutzung des eXTra-Verfahrens (einheitliches XML-basiertes Transportverfahren) ermöglicht werden, das bereits in weiteren Verfahren innerhalb der Sozialversicherung (z. B. Sofortmeldung) verwendet wird.

In der Folge sollen die Daten des Arbeitgebers durch den Betriebsprüfer mittels einer Auswertungssoftware analysiert sowie auf Plausibilität und Richtigkeit der Beitragsbe- und -abrechnung überprüft werden. Die Ergebnisse der Auswertungen werden durch den Prüfer gemeinsam mit dem Arbeitgeber bzw. Steuerberater besprochen.

Aktuelle Informationen finden Sie hier.


E-Mail-Rechnungen ohne Signatur

Der Deutsche Bundestag hat am 9. Juni 2011 einige wichtige Änderungen im Zuge das “Gesetzesvereinfachung 2011″ verabschiedet. Damit wird die elektronische Übermittlung von Rechnungen auch ohne die Verwendung einer elektronischen Signatur ermöglicht.

Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, die vom 1. Juli gelten, entsprechen den Richtlinien des EU-Rates zu Rechnungsstellungsvorschriften vom 13. Juli 2010. Danach sind ab dem 1. Januar 2013 Papier- und elektronische Rechnungen, die etwa per E-Mail, als PDF- oder Textdatei (als E-Mail-Anhang oder Web-Download) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, ohne dass es wie bisher einer Signatur bedarf.

Bislang haben Finanzämter diese Rechnungen nicht zum Vorsteuerabzug akzeptiert. Nun obliegt es jedem Unternehmen selbst, durch ein innerbetriebliches Verfahren einen verlässlichen Prüfpfad zwischen einer Rechnung und einer Lieferung oder Dienstleistung zu schaffen. Der Unternehmer bestimmt selbst, in welcher Weise er die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet und ob der Rechnungsaussteller tatsächlich einen Zahlungsanspruch hat.

 


Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG 2011) sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2011 die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden. Bislang liegt hierzu lediglich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Erst Bundestag und Bundesrat werden über die endgültige Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen entscheiden.

Schon jetzt wurden eine Vielzahl von Fragen zur konkreten Ausgestaltung der zukünftigen Regelung an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen. Die Wichtigsten sollen hier in einem Frage-Antwort-Katalog gesammelt und interessierten Bürgern und Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Den Fragen- und Antwortenkatalog gibt es hier zum Download.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, 19.04.2011


De-Mail Gesetz in Kraft getreten

Am 3. Mai 2011 ist das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten. Interessierte Anbieter können damit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter (“De-Mail-Provider”) beantragen.

Im Rahmen der Akkreditierung müssen alle künftigen De-Mail-Provider nachweisen, dass sie die durch das De-Mail-Gesetz geforderten hohen Anforderungen an die organisatorische und technische Sicherheit der angebotenen De-Mail-Dienste erfüllen.
Jeder Anbieter, der diese Anforderungen erfüllt, kann sich als De-Mail-Provider akkreditieren lassen. Bis jetzt haben United Internet (GMX, WEB.DE), Mentana Claimsoft, die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Post AG angekündigt, sich akkreditieren zu lassen.

Pressemeldung vom Bundesministerium des Inneren, 04.05.2011


Pilotphase für die E-Bilanz

Information vom Bundesministerium für Finanzen vom 19. April 2011

Am 18. Januar 2011 fand im Bundesministerium der Finanzen eine Informationsveranstaltung statt, in der über die Pilotphase zur E-Bilanz informiert wurde. Die Teilnehmerliste der Einführungsveranstaltung wurde mit dem Einverständnis der Anwesenden bereits vom Projekt „E-Bilanz“ an alle Teilnehmer herausgegeben.

Die nunmehr ab Februar 2011 begonnene Pilotphase für die Erprobung der Taxonomie wird von den Vertretern des Projektes „E-Bilanz“ begleitet. Zum Zeitplan weist das BMF darauf hin, dass die Pilotphase grundsätzlich am 30. April 2011 abläuft. Jedoch werden auch Datensätze, die von Pilotteilnehmern noch bis zum 30. Juni 2011 an die Finanzverwaltung gesendet werden, in die Auswertung einbezogen.

Die vollständige Meldung können Sie hier nachlesen.