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Mit Schreiben 28.11.2007 (II A 3 – 1445/06/0029) hat das Bundesfinanzministerium Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (GDPdUZ) geregelt. Sie orientieren sich eng an den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen durch Finanzämter (GDPdU).
Die GDPdUZ finden auf der Grundlage der Abgabenordnung, des Außenwirtschaftsgesetzes, der VO (EWG) Nr. 2913/92, der Präferenzregelungen und der VO (EWG) Nr 4045/89 statt. Die Grundsätze betreffen mithin die Bereiche des Zoll-, Verbrauchssteuer-, Marktordnungs- und des Außenwirtschaftsrechts.
Hier finden Sie exemplarisch einen Fragebogen zur Vorbereitung des Datenzugriffs bei Prüfungen (Download).
Die hsp Handels-Software-Partner GmbH stellt allen interessierten Unternehmen Anfang März ein Tool zum Testen der E-Bilanz zur Verfügung. Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen über den Ablauf und wie mit Ihren Daten im Rahmen der Pilotierungsphase umgegangen wird:
Vergabe von Teststeuernummern
Zu Beginn der Pilotierung werden an alle interessierten Teilnehmer von der Finanzverwaltung Test-Steuernummern vergeben. Gegenstand der Pilotierung ist ausschließlich die Kerntaxonimie, wie sie mit BMF-Schreiben vom 16.12.2010 (IV C 6 – S 2133-b/10/10001 – 2010/1012271) veröffentlicht worden ist. Die Taxonomie für besondere Branchen (Spezialtaxonomie für Banken und Versicherungen sowie die Ergänzungstaxonomie für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kommunale Eigenbetriebe, Verkehrsunternehmen, Wohnungsunternehmen, und Land- bzw. Forstwirte) wird in diesem Zusammenhang nicht pilotiert. Es sollen daher nur Datensätze von Unternehmen eingereicht werden, die den Regel-Rechnungsvorschriften des HGB unterliegen.
Evaluierung
Die Pilotierung wird von dem Projektteam E-Bilanz evaluiert. Hierzu erhalten Unternehmen mit der Zusendung der Test-Steuernummer einen Evaluierungsbogen. Darin werden in offenen Fragen Erfahrungen während der Erstellung und Übersendung des Datensatzes abgefragt. Fragen können in dem in Kürze frei geschalteten Anwenderforum E-Bilanz unter https://www.elster.de/anwenderforum/index.php (bei fachlichen Fragen) oder im ELSTER-Herstellerforum unter https://www.elster.de/herstellerforum/index.php (bei Fragen von Softwareherstellern) gestellt werden. Bei beiden Foren ist eine Anmeldung erforderlich, um Beiträge schreiben zu können.
Transfer-Ticket
Nachdem der Datensatz an ELSTER übermittelt wurde, wird automatisch ein Transfer-Ticket als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. Damit erhalten die Unternehmen die entscheidende Information, dass der Datensatz formal den Anforderungen des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes entspricht und die Übertragung erfolgreich abgeschlossen wurde. In diesem Dokument ist die Transfer-Ticket-Nummer enthalten, die für die Identifizierung und Zuordnung des Datensatzes sowie dessen Auswertung benötigen wird. Das Transfer-Ticket muss gemeinsam mit dem Evaluierungsbogen zurückgesendet werden. Ohne dieses Ticket kann eine Auswertung des Datensatzes nicht erfolgen.
Vorgehensweise innerhalb der Finanzverwaltung
Nach Eingang des Datensatzes wird dieser verwaltungsintern ausgesteuert und ausgewertet. Dabei wird vor allem darauf geachtet, ob alle erforderlichen Informationen in der geforderten Art und Weise bei angekommen sind. Soweit besondere Feststellungen getroffen werden, erfolgt eine individuelle Rückmeldung des Evaluierungsteams. Daneben werden auch die Evaluierungsbögen ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung fließen in die Gesamtauswertung der Pilotierung ein. Es wird noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Datensätze, Summen- und Saldenlisten sowie die Evaluierungsbögen nicht in die Finanzämter gelangen.
Ende der Pilotierung
Das Ende der Pilotierungsphase ist Ende April vorgesehen. Datensätze sollen bis zum 30. April 2011 übermittelt werden.
Die hsp Handels-Software-Partner GmbH aus Norderstedt nimmt als Softwarehersteller und führender Hersteller von Compliance-Lösungen aktiv an der Testphase zur Einführung der E-Bilanz teil. Im Rahmen dessen wird die hsp Anfang März das Produkt Opti.Tax zur Erfüllung der Anforderungen der E-Bilanz zur Verfügung stellen. Opti.Tax kann unabhängig vom eingesetzten ERP System genutzt werden.
Alle interessierten Unternehmen die sich unter www.archivierungspflicht.de über den Punkt „Info-CD“ registrieren, erhalten automatisch bei Verfügbarkeit eine Testversion von Opti.Tax. Mit der Testversion ist es möglich die Realisierung der E-Bilanz im eigenen Unternehmen zu testen.
Im Twitterfeed der hsp werden stets die aktuellen Informationen aus dem Testbetrieb veröffentlicht. Der Twitterfeed kann unter www.twitter.com/hspSoftware abonniert werden.
Über die hsp Handels-Software-Partner GmbH
Die hsp Handels-Software-Partner GmbH betreut seit nunmehr 20 Jahren Unternehmen im Bereich der GDPdU-konformen Datenarchivierung. Mit über 120 Installationen und der Nutzung durch mehr als 500 Firmen, zählt die GDPdU- Komplettlösung Opti.List® zu den Marktführern im Bereich der auswertbaren Datenarchivlösungen. Opti.List® wird durch die Produkte Opti.View (Analysetool), Opti.Proof (Verfahrensdokumentation) und Opti.Mail (E-Mail Archivierung) ergänzt.
Aktuelles Wissen zur E-Bilanz
Nach § 5b EStG besteht für Unternehmen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, die Verpflichtung, die Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch zu übermitteln. Die Verschiebung des Anwendungszeitpunktes soll dafür genutzt werden, um im Rahmen eines Pilotprojektes den Datenumfang und die Praktikabilität zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund hat das BMF bis zum 25. Januar 2011 Unternehmen gesucht, die freiwillig an der Pilotphase zur E-Bilanz teilnehmen. Da auch Softwarehäuser Ihr Interesse bekunden konnten, können die Unternehmen sich nun an diese Software-Hersteller wenden, um an der Pilotphase, die vom 1.2.2011 bis zum 30.4.2011 läuft, noch teilzunehmen.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung durch das Bundesfinanzministerium am 18. Januar 2011 in Berlin zeigte sich jedoch, dass sich die Testphase schwierig gestaltet. Die Unternehmen würden gerne ihre Steuerbilanz oder ihre Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung durch das BMF testen lassen, aber es mangelt an einem geeigneten Erfassungs- und Sendetool. Das BMF wird kein Tool und keine Eingabemaske für die Übermittlung zur Verfügung stellen.
In der anschließenden Diskussion wurden Softwareprobleme offenkundig. Von den großen Software-Herstellern ist wohl nur die DATEV eG in der Lage, innerhalb der Pilotphase ein Tool für die Erfassung und Übermittlung der relevanten Daten anbieten zu können.
Am 18. Januar 2011 findet um 14 Uhr im EURO-Saal des Bundesministerium der Finanzen eine Informationsveranstaltung zum Ablauf der Pilotphase statt.
Seitens der hsp Handels-Software-Partner GmbH wird Erich Rohland, Geschäftsführer, teilnehmen und über das Ergebnis hier im GDPdU-wiki.de berichten.
Das Bundesministerium für Finanzen hat die Taxonomie für die E-Bilanz bekanntgegeben. Das aktuelle Schreiben vom 16. Dezember 2010 enthält zudem weitere Informationen über die Pilotierung.
Das Schreiben finden Sie hier.