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Chi-Test führt nicht zur Beanstandung der Buchführung

Auffälligkeiten beim «Chi-Test» berechtigen nicht zur Beanstandung der Buchführung und damit zur Schätzung eines höheren Umsatzes/Gewinns, wenn sonst keine weiteren Mängel der Buchführung gegeben sind. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 24.08.2011 im Fall einer Friseursalon-Betreiberin entschieden. Der «Chi-Test» erscheine außerdem für einen Friseursalon ungeeignet, bei dem wie im vorliegenden Fall für die Leistungen ausschließlich volle beziehungsweise halbe Euro-Beträge berechnet würden (Az.: 2 K 1277/10).

Details zu diesem Urteil finden Sie hier.

Was ist ein “Chi-Test”?

Mit dem sogenannten «Chi-Quadrat-Test» werden Verteilungseigenschaften einer statistischen Grundgesamtheit untersucht. Er stellt eine Methode dar, bei der empirisch festgestellte und theoretisch erwartete Häufigkeiten verglichen werden und fußt auf dem Grundgedanken, dass derjenige, der bei seinen Einnahmen unzutreffende Werte in das Kassenbuch/die Kassenberichte eingibt, unbewusst eine Vorliebe für gewisse Lieblingszahlen hat und diese entsprechend häufiger verwendet.


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